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VOB 2009
Vergabe und Vertragsordnung (VOB) Teil A und B, Stand 25.11.2008, Vorabfassung
VOB/B 2006
Bekanntmachung der Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B v. 4.9.2006
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen paritätisch besetztes Gremium, ist für die Erarbeitung und Fortschreibung der VOB zuständig.
Text der neuen VOB/A 2009
Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) hat Ende des Jahres 2008 die VOB/A 2009 beschlossen. Im Rahmen dieser Vorstandssitzung hat sich der DStGB – ebenso wie der DST – bei der Beschlussfassung über die VOB/A 2009 der Stimme enthalten.
Artikel 5 GG: Meinungs- und Pressefreiheit
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Geltendes Gemeinschaftsrecht EURLEX
Diese Seite ermöglicht den Zugriff auf das geltende Gemeinschaftsrecht mittels der Sachgebietsgliederung des Fundstellennachweises. Diese Sachgebietsgliederung bietet eine analytische Struktur mit 20 Kapiteln, die in Unterabschnitte unterteilt sind.
Schulden - Insolvenzrecht
In Deutschland sind weit mehr als 2,5 Millionen Privathaushalte überschuldet. Aus eigener Kraft können sie ihre Schulden nicht mehr abbezahlen. Seit einigen Jahren gibt es für diese Fälle die "Verbraucherinsolvenz", die auch als "Privatinsolvenz" bezeichnet wird.
Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1...
Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625)
Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag,...
Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Februar 2004 (GVBl. S. 237)
Genehmigungspflicht nach dem Sächsischen Rettungsdien...
Genehmigungspflicht nach dem Sächsischen RettungsdienstG - Ausnahmen




