Strafgesetzbuch (StgB)
Das Strafgesetzbuch regelt in Deutschland die Kernmaterie des Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch (Strafprozessordnung) – geregelt.
I. Geschichte
Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch (Abkürzung: StGB) geht auf das 1871 beschlossene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 übereinstimmte. Dieses Reichstrafgesetzbuch unterlag in den folgenden Epochen und Jahrzehnten zahlreichen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für "neuartige" Delikte sind etwa zu nennen: Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
II. Aufbau
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.- Geltungsbereich des Gesetzes
- Gesetzliche Definitionen
- (Vorsatz und Fahrlässigkeit) und Schuldfähigkeit
- Täterschaft und Teilnahme (Täter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe)
- Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Nothilfe)
- Sanktionenrecht (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, sonstige Maßnahmen)
- Verjährung
Besonderer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgütern), z. B.
- Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u.a.)
- Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, uneidliche Falschaussage u. a.)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kindesmissbrauch, Menschenhandel u.a.)
- Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede u. a.)
- Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.)
- Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.)
- Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
- Straßenverkehrsdelikte und sonstige allgemein gefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
- Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.a.)
Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z. B.
- für Steuerdelikte in der Abgabenordnung
- für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz
- für Waffendelikte im Waffengesetz
- für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.
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